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Die EU-Grundrechtecharta

Die Grundrechtecharta* der Europäischen Union ist eine Vereinbarung über die Rechte und Freiheiten der Menschen, die in der Europäischen Union leben. Alle müssen sich an diese Vereinbarung halten, wenn sie EU-Recht umsetzen: die Institutionen der EU ebenso wie die Mitgliedsstaaten und die Organisationen, die an der Umsetzung von ESF+-Projekten beteiligt sind.

Die EU-Grundrechtecharta ist ein Text, ähnlich wie eine Verfassung oder Grundgesetz. Die Charta wurde im Jahr 2000 unterzeichnet. Die Charta ist etwas Besonderes, auf das alle Bürgerinnen und Bürger der EU stolz sein können. Denn zum ersten Mal in der Geschichte der EU gibt es europäische Bürgerrechte, die für alle europäischen Bürgerinnen und Bürger gelten – und für Menschen, die im Gebiet der EU leben. 

Diese Rechte sind in sechs große Kapitel unterteilt:

Fällt dir auf, dass die Kapitel der Charta ganz eng mit den Werten der EU zusammenhängen?

Wenn es dich interessiert, kannst du den ganzen Text der Charta hier nachlesen.

*Charta spricht man „Karta“ aus. So nennt man vor allem grundlegende Urkunden, die im Staats- oder Völkerrecht wichtig sind. Das Wort kommt aus dem Griechischen und bedeutet Schreibbogen oder Papierblatt – wir verwenden es heute noch in Post-Karte oder Visiten-Karte.